Kosten
Was kostet die Tagespflege und wer bezahlt sie?
Es wird in Tagessätzen abgerechnet, die nicht frei von uns bestimmt, sondern mit der Pflegekasse verhandelt werden.
Dieser Tagessatz besteht aus zwei Kostengruppen:
1. Pflegesatz (Allgemeine Pflege, Behandlungspflege, Betreuungs - und Beschäftigungsangebote)
2. Eigenanteil (Entgelt für Unterkunft und Verpflegung zuzüglich Investitionskosten)
Der Pflegesatz richtet sich nach der Pflegestufe des jeweiligen Gastes und wird mit der Pflegekasse direkt abgerechnet.
Der Eigenanteil ist von den Gästen, die kein Anspruch auf Leistungen des SGB XII haben, selbst zu tragen.